Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

 

§ 1 Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

 

§ 2 Die OnStage Musikfabrik bietet musikalische Ausbildung, Teilnahme an Musikgruppen (insbesondere musikalische Früherziehung) sowie Einzel- und Gruppenunterricht für Kinder und Erwachsene an.

 

§ 3 Der Musikunterricht sowie die verschiedenen Musikkurse finden regelmäßig, zu den am Vertragsbeginn festgelegten Tagen und Stunden statt. Die Ausnahme bilden hier Prepaid-Angebote (bspw. 5er-Karten). In diesen Fällen werden individuelle Unterrichtseinheiten direkt mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart. Ausgenommen vom Unterricht, also unterrichtsfreie Zeit, sind die Schulferien gemäß der allgemeinen Ferienordnung in Bayern und die gesetzlichen Feiertage incl. Buß- und Bettag.

 

§ 4 Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Gruppen- und Einzelunterricht sowie Kursunterrichten. Bei Gruppenunterricht hängt die Unterrichtsdauer von der Gruppenstärke ab. Bei Kursunterrichten gibt es eine im Einzelfall zu bestimmende Mindeststärke.

 

§ 5 Für neu eintretende Schüler wird ein für den Schüler kostenfreier und unverbindlicher Probe-Unterricht durchgeführt. Dieser Probe-Unterricht dient dem Kennenlernen von Schüler und Lehrer. Weder der Schüler noch die OnStage Musikfabrik geht damit eine Verbindlichkeit ein. Ebenso ist ein vereinbarter bzw. durchgeführter Probe-Unterricht keine Verbindlichkeit hinsichtlich eines freien Unterrichtsplatzes seitens des Schülers.

 

§ 6 Die Unterrichts- und Kursgebühren richten sich nach der jeweiligen Unterrichts- und Kursgebührenordnung der OnStage-Musikfabrik, welche auf der Homepage www.onstage-musikfabrik.com eingesehen werden kann.

Die Unterrichtsgebühr stellt ein Jahreshonorar dar, wird als solches berechnet und in zwölf gleichen

Monatsraten beglichen. Es wird um Teilnahme am Einzugsverfahren ( widerrufliche Einzugsermächtigung ) durch die

OnStage Musikfabrik gebeten. Hierfür wird jedem Schüler zu jedem Unterrichtsvertrag ein SEPA-Lastschriftmandat übermittelt. Fälligkeitstermin ist jeweils der 1. eines Monats. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.

 

§ 7 Eine Erhöhung des Honorars kann nur zu Schuljahresbeginn erfolgen und hat nach den Grundsätzen der Billigkeit zu erfolgen.

 

§ 8 Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig ( § 615 BGB ).Bei Unterrichtsausfall seitens des Musiklehrers wird der Unterricht nachgeholt oder nach Vereinbarung zurückerstattet. Zweimaliger krankheitsbedingter Ausfall pro Schuljahr seitens der Lehrkraft wird nicht erstattet. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind ( Fortbildung, Veranstaltungen der Musikschule o.ä. ) aus, so wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten festgesetzt und Schüler zu Gruppen zusammengefasst werden. Bei Schulkonzerten und Veranstaltungen der Musikschule, bei denen Schüler mit eingebunden sind, entfällt der Unterricht. Bei Unterrichtsausfall, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, bleibt der Vergütungsanspruch der Musikschule bestehen. Bei längeren Erkrankungen des Schülers entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von vier Wochen.

 

§ 9 Der Musikschüler kann seitens der OnStage Musikfabrik vom Unterricht mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden

a) bei erheblichem Zahlungsverzug hinsichtlich der jeweiligen Unterrichtsgebühren,

b) bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie insbesondere Störung des Unterrichtsablaufes, ungebührlichem Verhalten

gegenüber Mitschülern und/oder Lehrkräften sowie bei vergleichbaren Vorfällen.

c) bei häufigem und wiederholtem, unentschuldigtem Fernbleiben des Schülers vom Unterricht

 

§ 10 Nach Ablauf der im Unterrichtsvertrag vereinbarten Vertragslaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. In begründeten Anträgen kann nach Genehmigung durch die Lehrkraft und des Schulleiters auch eine Kündigung während der regulären Vertragslaufzeit erfolgen. Hierfür muss ein wichtiger Grund seitens des Schülers nachgewiesen werden und eine Notwendigkeit für die Kündigung vorliegen. Nimmt der Schüler während des Kündigungszeitraums nicht am Unterricht teil, so fällt diese Zeit in den Verfügungsbereich der Musikschule zurück.

 

§ 11 Vorwiegend am Schuljahresende, gelegentlich auch während des

Schuljahres werden Vorspielveranstaltungen abgehalten; die Teilnahme auf freiwilliger Basis ist obligatorisch.

 

§ 12 Der Unterricht findet ausschließlich in den von der OnStage Musikfabrik ausgewiesenen Räumen statt.

 

§ 13 Die Veranstaltungen der Musikschule sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts.

Die Teilnahme und Mithilfe der Schüler ist freiwillig. Im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitungen können Schüler zu Gruppen zusammengefasst und zusätzliche, vom regulären Unterrichtsplan abweichende Unterrichtsstunden abgehalten werden. Die Musikschule ist berechtigt, im Unterricht und bei ihren Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für den Eigenbedarf zu verwenden. Es kann seitens des Schülers bzw. deren gesetzlichen Vertretern Wiederspruch eingelegt werden. Unter Umständen können Schüler aufgrund eines Untersagens für Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn hierdurch der reibungslose Ablauf beeinträchtigt werden kann. Bild- und Tonaufnahmen zu Social Media-Zwecken werden dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten im Vorfeld mitgeteilt und explizit um Erlaubnis gebeten.

 

§ 14 Die Erziehungsberechtigten bzw. die Schüler erklären sich mit der Anmeldung des Kindes/der Schüler zum Musikunterricht mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten im Unterrichtsvertrag werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist. Jeder Erziehungsberechtigte/Schüler hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ferner hat der Erziehungsberechtigte/Schüler bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich unter kontakt@onstage-musikfabrik.com oder auf dem Postweg erfolgen.

 

§ 15 Grundsätzlich soll der Schüler bei Beginn eines Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen. Für den Übergang können - je nach Verfügbarkeit - Leihinstrumente von der OnStage Musikfabrik in Anspruch genommen werden. Hierfür wird eine Leihgebühr für die Pflege/Wartung und die zur-Verfügung-Stellung erhoben.

 

§ 16 Bei Auftreten ansteckender Krankheiten ( insbesondere Grippe und Corona ) sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden. Die OnStage Musikfabrik bittet darüber hinaus eindringlich, bei Erkältungs- und allgemeinen Krankheitssymptomen dem Unterricht fern zu bleiben, um eine Gefährdung von Mitschülern- und Lehrkräften zu vermeiden.

 

§ 17 Der Schüler verpflichtet sich, sorgsam mit den Räumlichkeiten sowie den vom Lehrer und der OnStage Musikfabrik zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien, Instrumenten, Noten und sonstigen Gegenständen und Utensilien umzugehen. Etwaige Beschädigungen sind umgehend dem Lehrer bzw. der Institutsleitung zu melden

 

§ 18 Sollte ein Präsenzunterricht aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, kann der Unterricht als Onlineunterricht abgehalten werden. Die OnStage Musikfabrik bietet in diesem Fall unterschiedliche Plattformen sowie die nötige, technische Hilfestellung an, um es jedem Schüler zu ermöglichen, am Onlineunterricht teilzunehmen.


Die OnStage Musikfabrik


                                                                                                                                                              Stand 10.2024

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